2021

Inhalt dieses Tagesordnungspunktes:

Inhalt dieses Tagesordnungspunktes:

  • Bundestagswahl
  • neuer Lebensmittelmarkt auf dem Schnee
  • Der Bundestagswahlkampf beginnt
  • Übergang an der Brauckstraße/Dortmunder Straße
  • Muttertag 2021
  • Frohes neues Jahr!

Bundestagswahl

25.09.2021

 

Morgen ist es endlich soweit und die Bundestagswahl steht vor der Tür.

Dafür haben wir in Rüdinghausen in den letzten Wochen und Monaten viel gegeben!

Wir sind mit Euch vor Kesper, dem Dorfkiosk, der Sparkasse und auf dem Rheinischen Esel ins Gespräch gekommen, haben Informationen über unseren Kandidaten Axel Echeverria und Olaf Scholz in die Birefkästen geworfen und viele, viele Unterhaltungen mit den interessierten Rüdinghauser*Innen geführt.

So standen wir heute morgen vor dem Dorfkiosk und haben unser sozialdemokratisches Wahlprogramm verteilt!

Nun gilt es Daumen drücken und den morgigen Wahlsonntag abwarten!

Mit unserem Programm und unseren Kandidat*Innen ist die SPD für die kommenden vier Jahre gut aufgestellt, um soziale Politik mit Herz für die Bürgerinnen und Bürger zu vollbringen. Daher: beide Stimmen für die SPD!

Vorschaubild

 

Neuer Lebensmittelmarkt auf dem Schnee

16.07.2021

Endlich wird auf dem Schnee ein neuer Lebensmittelmarkt gebaut! 2023 steht die gepla

nt Eröffnung an! Die WAZ hat es in ihrer Ausgabe vom 15.07.2021 folgendermaßen ausgedrückt:

VorschaubildVorschaubild

 

Der Bundestagswahlkampf beginnt

26.06.2021

Mit viel Energie und Schwung sind wir gemeinsam mit unserem Bundestagskandidaten Axel Echeverria in den Wahlkampf gestartet. Bei viel Sonnenschein und warmen Temperaturen konnten wir vor Kesper mit vielen Menschen ins Gespräch kommen. Keine Sorge: wir haben uns selbstverständlich an alle Coronavorgaben gehalten.

Vorschaubild

Übergang an der Brauckstraße/Dortmunder Straße

27.05.2021

Bereits 2019 haben wir eine Anfrage bezüglich des Übergangs an der Brauckstraße an die Stadtverwaltung gestellt. Nun wurde die Anfrage endlich beantwortet:


25.04.2019

Unsere Anfrage

Sehr geehrte Frau Leidemann,

zwischen dem Tiefendorf und der Brauckstraße gibt es für Fußgänger*innen keine Möglichkeit, die viel befahrene Dortmunder Straße sicher zu überqueren. Diese Kritik wurde von Bürger*innen an uns herangetragen, die in diesem Bereich oft ohne Auto unterwegs sind. Einerseits nutzen Wanderer diese Strecke, die sich aus dem Stockumer Tiefendorf kommend in Richtung Rüdinghausen orientieren wollen – oder umgekehrt. Andererseits gibt es vereinzelt auch Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, um den Baumarkt an der Brauckstraße zu besuchen.

Auch wenn es in diesem Bereich keine größeren Fußgängerströme gibt, sollte diejenigen, die hier unterwegs sind, sicher auf die andere Straßenseite gelangen können. Der Aufwand dafür sollte andererseits auch so gering wie möglich gehalten werden.

Eigentlich zuständig ist der Landesbetrieb Straßen.NRW. Wir möchten Sie bitten, folgende Fragen an ihn weiterzuleiten:

1. Warum wurden bei der Umgestaltung der Straße keine Fußgänger berücksichtigt?

2. Gibt es aus verkehrstechnischer Sicht grundsätzliche Bedenken, dort

a) eine Querungshilfe

b) eine Fußgängerampel mit Anforderungskontakt

c) einen Zebrastreifen einzurichten? Bitte begründen Sie diese Bedenken.

3. Ließe sich die Querungsmöglichkeit für Fußgänger*innen möglicherweise mit der Grünphase für die Radfahrer im Einmündungsbereich der Brauckstraße in die Dortmunder Straße kombinieren und könnte zu diesem Zweck für beide Nutzergruppen ein gemeinsamer Anforderungskontakt eingerichtet werden?

– Wie uns Bürger berichten, sind dort nur wenige Radfahrer unterwegs. Deren Grünphase bleibe also ungenutzt und der motorisierte Verkehr werde unnötig aufgehalten. Vor diesem Hintergrund könnte es für alle Verkehrsteilnehmer und für die Umwelt vorteilhaft sein, wenn künftig Radfahrer und Fußgänger ihre Grünphase bei Bedarf anfordern würden.

Wir wüssten gerne, ob der Landesbetrieb die oben beschriebene Beobachtung bestätigen kann und ob die vorgeschlagene Lösung realisierbar ist?

4. Was würde die Umsetzung der unter 2 a-c genannten Querungsmöglichkeiten für Fußgänger kosten?

5. Hat eine der dort genannten Varianten eine Chance auf Realisierung?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Martin Kuhn Stv. Fraktionsvorsitzender

gez. Walter Sander Ratsmitglied

gez. Robert Beckmann Ratsmitglied

  • Antwort der städtischen Verwaltung:

    25.05.2021

    Querungsmöglichkeit für Fußgänger an der Dortmunder Straße/Tiefendorf;

    Anfrage der SPD-Fraktion vom 12.05.2019

    Sehr geehrter Herr Dr. Rath,

    bitte entschuldigen Sie zunächst die verspätete Antwort.

    zu Ihrer o.g. Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

    Frage 1:

    Warum wurden bei der Umgestaltung der Straße keine Fußgänger berücksichtigt?

    Zu dem Vorschlag, eine Querungshilfe über die Dortmunder Straße in Höhe der Brauckstraße anzubieten, wurde Straßen.NRW aufgrund einer Bürgereingabe bereits vor einiger Zeit angehört.

    Bei der Planung zum Umbau der Kreuzung vor einigen Jahren wurde von Vertretern von Straßen.NRW und der Stadt Witten einvernehmlich entschieden, auf eine Querung der Dortmunder Straße zu verzichten. Aus welchen Gründen diese Entscheidung getroffen wurde ist nicht protokolliert. Es ist zu vermuten, dass die Entscheidung aufgrund des sehr geringen Fußgängerverkehrsauf-kommens getroffen wurde. Auch heute noch sieht Straßen.NRW keinen Bedarf für eine Fußgänger-anlage.

    Frage 2:

    Gibt es aus verkehrstechnischer Sicht grundsätzliche Bedenken, dort

    a) eine Querungshilfe einzurichten?

    Im Bereich Dortmunder Straße Einmündung Brauckstraße/Tiefendorf ist die Dortmunder Straße aus Fahrtrichtung Witten mit vier Fahrspuren, aus Fahrtrichtung Dortmund mit drei Fahrspuren auch für Abbiegeverkehre versehen, um die Leistungsfähigkeit der Strecke sicherzustellen. Bei dem seinerzeitigen Umbau war dies eine Möglichkeit, Rückstaus auf die BAB zu vermeiden, die aufgrund der räumlichen Nähe der Lichtsignalanlagen zu befürchten waren. Der Bereich war jahrelang eine gefährliche Unfallhäufungsstelle. Für die Einrichtung einer Fußgängerquerungshilfe in Form eines Fahrbahnteilers (Mittelinsel) müsste mindestens eine dieser Fahrspuren aufgegeben oder zumindest stark verkürzt werden. Da aber dann die Gefahr besteht, dass Beeinträchtigungen in den BAB-Auf/Abfahrten stattfinden, wird diese Möglichkeit für nicht machbar und zulässig erachtet.

    b) eine Fußgängerampel mit Anforderungskontakt einzurichten?

    Die Sicherung der Fußgänger mittels einer Lichtsignalanlage setzt das Vorhandensein von Gehwegen voraus. Die Dortmunder Straße und das Tiefendorf verfügen über keinen Gehweg, die Brauckstraße nur auf der westlichen Straßenseite über einen durchgehenden Gehweg. Eine Signalisierung ist ohne eine komplette Umgestaltung und damit verbundenem Grunderwerb nicht möglich. Es ist auch fraglich, ob bei dem sehr geringen Fußgängerquerungsaufkommen eine derartige Maßnahme opportun wäre.

    Einhergehend mit dem Nachrüsten einer Fußgängersignalisierung wäre auch eine Verminderung der Leistungsfähigkeit der naheliegenden Knotenpunkte mit entsprechend verlängerten Rückstaus. Dies könnte sich wiederum zu Rückstaus auf die BAB auswirken und so die Verkehrssicherheit der ehe-maligen Unfallhäufungsstelle wieder negativ beeinflussen.

    c) einen Zebrastreifen einzurichten?

    Nach der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) sollen und dürfen Fußgängerüberwege („Zebrastreifen“) erst ab einem bestimmten Fahrzeugaufkommen und einer bestimmten Häufigkeit von Fußgängerquerungen eingerichtet werden. Hier ist eine Mindestquerungszahl von 50 Fußgängern pro Stunde in Verkehrsspitzenzeiten erforderlich. Diese Zahl wird an der Stelle nicht erreicht.

    Frage 3:

    Ließe sich die Querungsmöglichkeit für Fußgänger*innen möglicherweise mit der Grünphase für die Radfahrer im Einmündungsbereich der Brauckstraße in die Dortmunder Straße kombinieren und könnte zu diesem Zweck für beide Nutzergruppen ein gemeinsamer Anforderungskontakt eingerichtet werden?

    - Wie uns Bürger berichten, sind dort nur wenige Radfahrer unterwegs. Deren Grünphase bleibe also ungenutzt und der motorisierte Verkehr werde unnötig aufgehalten. Vor diesem Hintergrund könnte es für alle Verkehrsteilnehmer und für die Umwelt vorteilhaft sein, wenn künftig Radfahrer und Fußgänger ihre Grünphase bei Bedarf anfordern würden.

    Wir wüssten gerne, ob der Landesbetrieb die oben beschriebene Beobachtung bestätigen kann und ob die vorgeschlagene Lösung realisierbar ist?

    Siehe Antwort zu 1 b).

    Frage 4:

    Was würde die Umsetzung der unter 2 a-c genannten Querungsmöglichkeiten für Fußgänger kosten?

    Da eine Realisierung der unter 1 a) – c) genannten Maßnahmen nach Auffassung der Verwaltung unrealistisch erscheint, ist die Ermittlung von Kosten derzeit obsolet.

    Frage 5:

    Hat eine der dort genannten Varianten eine Chance auf Realisierung?

    Siehe Antwort zu 4.

    Mit freundlichen Grüßen

    Gez.

    König

 

Muttertag 2021

09.05.2021

Die Pandemie hat uns leider einen Strich durch unsere Planung für den Muttertag gemacht.

Allerdings möchten wir auch in diesem Jahr allen Müttern und Vätern danken, die sie um ihre Mitmenschen kümmern und Kinder erzogen haben.

Vielen Dank!

Vorschaubild

 

 

Frohes neues Jahr!

01.01.2021

 

Das vergangene Jahr 2020 ist uns allen nicht leicht gefallen. Daher wünschen wir Ihnen ein besseres 2021!

Wer ist Online

Jetzt sind 1 User online

Counter

Besucher:199823
Heute:7
Online:1

Jetzt mitmachen

Interesse dabei zu sein? Einfach hier klicken und Mitglied werden!